Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit eines Bebauungsplanes; Ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung der Gemeindevertretung; Nachträgliche Verfälschung des Planes; Gebot der Abwägung privater und öffentlicher Belange; Planungshoheit der Gemeinde; Gestalterische Festsetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93
- BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301) besteht der Vorgang des Abwägens aus zwei Stufen. - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen Belanges und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314 f.). - BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93
Eine Grenze findet die Festsetzung von gestalterischen Vorschriften lediglich in Art. 14 GG (siehe BVerwG, Urt. v. 16.03.1995 - 4 C 3.94 -). - BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93
Der Nachteil folgt daraus, daß ihr Grundstück durch den angegriffenen Bebauungsplan den Regelungen dieses Planes unterworfen ist und damit insgesamt Inhalt und Schranken des Eigentums der Antragstellerin durch den Bebauungsplan bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, BRS 55 Nr. 26).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17
Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten …
Die Ausfertigung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters, die erkennbar bestätigt, dass der Bebauungsplan mit allen seinen Normbestandteilen von der Gemeindevertretung so als Satzung beschlossen worden ist und die Gemeindevertretung die Planbegründung gebilligt hat (…vgl. Urt. des Senats v. 23.10.1997, 1 L 69/97, Juris [Rn. 22] sowie Urt. v. 27.11.1998, 1 K 13/93, SchlHA 2000, 21). - OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …
Dem von der Antragsgegnerin angeführten Argument, kein Bebauungsplan sei vor nachträglicher Verfälschung sicher (OVG Schl.-H., Urt. v. 27. November 1996 - 1 K 13/93 -, juris Rn. 38), ist entgegenzuhalten, dass mögliches strafbares Handeln Dritter kein Kriterium dafür sein kann, Abstriche bei den aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anforderungen an die Ausfertigung (…vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 2023 - 1 B 216/22 -, juris Rn. 31 m. w. N.) zu rechtfertigen. - OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
Normenkontrollverfahren gegen eine Ortsgestaltungssatzung
In einer früheren Entscheidung hat der Senat das Verbot von Kellergaragen als - ausschließlich - gestalterische Festsetzung angesehen, da diese optisch die Gebäudewand in dem Bereich um ein weiteres Geschoss erhöhen und im Übrigen zu erheblichen Einschnitten in die Vorgartenfläche führen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 1 K 13/93 -, Rn. 52, juris).Eine Grenze findet die Festsetzung von gestalterischen Vorschriften lediglich in Art. 14 GG (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 1 K 13/93 -, Rn. 52, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2016 - 1 LB 9/14
Notwendigkeit einer Abweichung von einer Gestaltungssatzung für grundsätzlich …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (vgl. Urteil des Senats v. 27.09.1996 - 1 K 13/93 - BVerwG, Beschluss v. 10.07.1997 - 4 NB 15/97 - NVwZ-RR 1998, 486) ist es zulässig, in einer Satzung örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zu treffen.
Rechtsprechung
FG Saarland, 30.06.1993 - 1 K 13/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)